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Bild: Wappen von Ebringen

AGB (Es geht nicht ohne rechtliche Regelung)

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Das Impressum

Wie immer im Geschäftsleben geht es auch bei der Zimmerreservierung nicht ohne rechtliche Regelung.
Eine vom Gast vorgenommene und vom Beherbergungsbetrieb akzeptierte Zimmerreservierung begründet zwischen beiden Parteien ein Vertragsverhältnis, den Gastaufnahmevertrag. Wie alle Verträge kann auch der Gastaufnahmevertrag nur mit Einverständnis beider Parteien gelöst werden. Im einzelnen ergeben sich aus ihm folgende Rechte und Pflichten:
  1. Der Gastaufnahmevertrag ist abgeschlossen, sobald das Zimmer bestellt und zugesagt oder, falls eine Zusage aus Zeitgründen nicht mehr möglich war, bereitgestellt worden ist.
  2. Der Abschluß des Gastaufnahmevertrages verpflichtet die Vertragspartner zur Erfüllung des Vertrages, gleichgültig, auf welche Dauer der Vertrag abgeschlossen ist.
  3. Der Gastgeber (Vermieter) ist verpflichtet, bei Nichtbereitstellung des Zimmers dem Gast Schadenersatz zu leisten.
  4. Der Gast ist verpflichtet, bei Nichtinanspruchnahme der vertraglichen Leistungen den vereinbarten oder betriebsüblichen Preis zu bezahlen, abzüglich der vom Gastgeber ersparten Aufwendungen.
    Die Einsparungen betragen normalerweise bei Übernachtung ohne Zusatzleistung 10%.
    Wird die Unterkunft am Tag der Anreise abgesagt oder erscheint der Gast nicht, ist der volle Preis zu bezahlen
  5. Der Gastgeber ist nach Treu und Glauben gehalten, nicht in Anspruch genommene Zimmer nach Möglichkeit anderweitig zu vergeben, um Ausfälle zu vermeiden.
    Bis zur anderweitigen Vergabe des Zimmers hat der Gast für die Dauer des Vertrages den nach  Ziffer 4 errechneten Betrag zu bezahlen.
  6. Ausschließlicher Gerichtsstand ist Ebringen.